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Gebrauchtwagengarantie: Kühler u. Wasserpumpe kaputt

 
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wienerin
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Anmeldungsdatum: Jan 04, 2006
Beiträge: 20
Wohnort: wien
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Rover 75 Saloon
2000
2.5 V6
Automatikgetriebe / Automatic Transmission


BeitragVerfasst am: 24-04-2007 09:57    Titel: Gebrauchtwagengarantie: Kühler u. Wasserpumpe kaputt Antworten mit Zitat

hallo, liebe Kollegen ;-)

also...ich habe das ein Problem Erstaunt

vor kurzem war ich in Genua...denk mir, naja, in Genua zahlt sichs schon aus, Dein Roverchen auf einem schwer bewachten Parkplatz zu stellen. Tat ich also auch. Nur....beim Rausfahren aus ebendiesen, es war schon dunkel, irre viel Fußgänger, übersah ich eine Verkehrsstange, es macht krack, den Seitenspiegel klappts zurück...ich fahr vor Schreck zurück...es macht kreeecckkk...; naja, was soll ich sagen. Die Seitentüre total eingedrückt, unter der Türe, also die schmale Leiste unter der Türe total eingedrückt, also alles hin. Durch die Seitenaufprallstange ist das Ganze so eingedrückt, daß man mir dann empfahl, daß ich die Türe wechseln lassen soll. Kosten: 850,- für die Türe, inklusive Rausdrücken der sonstigen Dellen u. lackieren: 1500-2000 Euro.
Also ging ich in mich, und dachte: ja, okay, irgendwann...

Eine Woche später fahr ich gerade gemütlich im Stau zum Büro. Leuchtet (wie auch schon etwa 2 Monate zuvor) die Wasserkontrolllampe auf. Der Zeiger auch im roten Bereich. Dann bin ich auf Parkposition gegangen, der Zeiger bewegt sich wieder langsam Richtung blauen Bereich. Dann wieder auf D-Position, Zeiger geht wieder in den roten Bereich.
Da ich das Ganze schonvor zwei MOnaten hatte und man mir damals so einen Ring um den Wasserzufuhrsschlauch legte, weil man meinte, dort sei was undicht / das wars wohl auch,d enn danach kam keine rote Anzeige mehr/ also fuhr ich diesesmal auch sofort an die Seite (nett..beim Stau..) u. holte den ÖMTC. Die schleppten dann mein Roverchen zur Werkstatt.

Dort stehts nun, und gerade bekam ich meinen KV: Kühler undicht mit seitlichem Wasserverlust; plus defekte Wasserpumpe. zahnriemen und Rollen müssen auch erneuert werden! Kosten: ab 1800,- Euro Bier

Nun hab ich ja eine Gebrauchtwagengarantie. Vor etwa 3 Monaten wurde das Pickerl neu gemacht, und vor 2 Monaten sah man sich dieses Gebrechen an, und nun das!

Irgendwie fass ichs nicht.

Meint ihr,daß die Gebrauchtwagengarantie was übernehmen muß?

Was soll ich machen? Kann ich mich darauf berufen, daß ein Kühler 15 Monate nach Kauf des Gebrauchtwagens noch nicht seinen Geist aufgeben dürfte? Hätte der damals nicht kontrolliert werden sollen?

Angeblich löst der sich schon auf, sagte der Mechaniker...*snüff*

ja..und vor ein paar Monaten, wo ich das Pickerl machen hab lassen, fand auch die jährliche Überprüfung zwecks Verlängerung der Gebrauchtwagengarantie statt. Man meinte, alles sei in Ordnung (nachdem ich 500,- für irgendwelche Kleinigkeiten bezahlt hatte, die doch nciht in Ordnung waren. Kühler und Wasserpumpe waren anscheinend in Ordnung...oder wurden nicht überprüft..).

LG aus Wien!


Zuletzt bearbeitet von wienerin am 24-04-2007 13:01, insgesamt einmal bearbeitet
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BeitragVerfasst am: 24-04-2007 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Wienerin,

schön sehr ärgerlich, das Ganze. Aber nix wo die Welt unter geht. Hast Du Bilder von dem Schaden?

Zwecks Garantie: Bist Du sicher, dass Du nicht nur Gewährleistung hast? Selbst wenn es Garantie war, wird es schwer nach mehr als 12 Monaten (es sein denn Du hast 24). Die Wasserpumpe ist allerdings imho ein Verschleißteil und wenn der Zahnriemen eh dran ist, ist das ein Aufwasch. Hier noch der Unterschied zwischen Garantie & Gewährleistung (gefunden bei den mg-rover-freunden):

Gewährleistung:
Der Verkäufer GEWÄHRLEISTET, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Verkaufs in einem einwandfreien Zustand war. Kommt es in den ersten 6 Monaten nach Kauf zu einem Schaden, müsste der Verkäufer nachweisen, dass sein Produkt bei Verkauf fehlerfrei wahr. Kann er das nicht (was in 99% der Fälle so ist), muss er die Kosten für eine Reperatur selbst tragen. NACH den ersten 6 Monaten kommt es zur "Beweislastumkehr". D.h. tritt jetzt ein Schaden auf, muss der KÄUFER beweisen, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs fehlerhaft war. Das ist ebenfalls fast unmöglich (es sei denn es gab z.B. eine Rückrufaktion des Herstellers).

Garantie:
Der Hersteller oder der Verkäufer GARANTIEREN, dass in angegebener Zeit (z.B. 24 Monate) das Produkt keinen Schaden erleiden wird. Kommt es doch zum Schaden, muss der Hersteller Ersatz leisten.
Kein Hersteller ist gesetzlich verpflichtet eine Garantie zu geben (sozusagen ein Bonus). Es gibt auch keine Gesetzliche Regelungen über den Umfang einer Garantie. Das ist alleinige Sache des Herstellers (sämtliche Einschränkungen, die dort vermerkt sind, sind legitim).

Zum Preis: ich weiß nicht was der Kühler kostet, aber ohne diesen variieren die Preise stark, siehe Zahnriementhread)

Viel Glück,

Tom


Zuletzt bearbeitet von (1071) am 24-04-2007 16:49, insgesamt einmal bearbeitet
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