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Jams
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Anmeldungsdatum: Jun 20, 2006
Beiträge: 1
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BeitragVerfasst am: 20-06-2006 22:57    Titel: Werksgarantie Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe zwar kein Rover , hoffe aber doch auf gute Informationen.

Mein Problem: Ich habe mir im Febura 2006 einen T5 Multivan TDI Ez: 01.12.2004 gekauft . Und in Maärz musste ich meinen PKW wegen einen Krümmergereuch in die VW-Werkstadt bringen.

Da sagte mann mir, das da die Krümmerdichtung defeckt sei und sie wollten es dann auch sofort wieder Instandt setzen, da der wagen laut zulassung ja noch die 2 Jährige Werksgarantie hat. Nun gut es wurde nun Repariert und nach 2 Tagen ( nach dem ich mein wagen wieder hatte ) stellte das Autohaus fest ( es war nicht das gleiche Autohaus wo ich meinen wagen gekauft habe ) das mein wagen keine Werksgarantie mehr hätte, weil es sich bei meinen Fahrzeug um einen Testfahrzeug handelte und daher aus der Werksgarantie rausgeholt wurde.

Nun das andere Autohaus , wo ich ihn gekauft habe, haben es mir beim Kauf nicht gesagt, das es sich um ein Testwagen und keine Werksgarantie mehr hat.

Nun meine frage, wer weiß in solche situation einen rat ? Oder noch besser, wer kennt vieleicht einen Gerichtsurteil ? Denn das Autohaus , wo ich es gekauft habe, wollen nun mir weiß machen, das ich es gewusst habe obwohl es nicht im Kaufvertrag steht oder auch nur mit eine Silbe erwehnt wurde. Danke jetzt schon für die mühe..............EILT!!!!
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