Zum 1. April 2008 sind in Luxemburg wichtige Verkehrsregeln geändert worden
Datum: Friday, 11.April. @ 18:42:42 UTC
Thema: Bereich für Allgemeine Informationen


So gilt jetzt auch hier bei Pannen oder Unfällen auf Autobahnen und Schnellstraßen die Warnwestenpflicht für Autofahrer. Auch Fußgänger, die am Fahrbahnrand von Landstraßen gehen, müssen nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen auch tagsüber eine Warnweste tragen.

Als weitere Neuerung muss bei der Annäherung an ein Stauende das Warnblinklicht eingeschalten werden, um die nachfolgenden Fahrzeuge auf den Stau aufmerksam zu machen.

Bei einem Stau in einem Tunnel muss zwischen zwei Fahrzeugen ein Sicherheitsabstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden.

Ab sofort müssen Autofahrer, die an einer Kreuzung rechts abbiegen möchten, zudem auf entgegenkommende Fahrradfahrer achten und Vorfahrt gewähren. Auch ist es nichtberechtigten Fahrzeugen untersagt, an Bushaltestellen zu halten. Beim Halten oder Parken vor und nach Fußgänger- und Fahrradüberwegen muss ein Abstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden.

Großzügiger wurde das Tempolimit für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die auf Autobahnen bei Regen jetzt 90 km/h schnell fahren dürfen. Verboten wurde hingegen die gleichzeitige Verwendung von Sommer- und Winterreifen.

Die Missachtung der neuen Bestimmungen wird mit Bußgeldern von 24 bis 145 Euro geahndet. Die luxemburgische Polizei wird die Einhaltung der Verkehrsvorschriften verstärkt überwachen und Bußgelder an Ort und Stelle kassieren.

Quelle: auto-motor-sport newsletter vom 11.4.08








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