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Kurzzeit-Kennzeichen

 
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Newfie
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BeitragVerfasst am: 08-03-2015 22:00    Titel: Kurzzeit-Kennzeichen Antworten mit Zitat

Für alle, die auf der Suche sind..... und den Gebrauchtwagenmarkt abklappern......


Kurzzeit-Kennzeichen nur noch mit TÜV!
Unter diesem Titel berichtet die ADAC-Motorwelt 3/15, dass ab dem 1.4.2015 Probe- und Überführungsfahrten ohne gültigen TÜV (HU) nicht mehr möglich sind.

Einzige Ausnahme ist die direkte Fahrt zum TÜV oder Werkstatt im Zulassungsbezirk oder benachbarten Bezirk.

Im Übrigen gibt es auch keine "Blanko"Kurzzeit-Kennzeichen mehr. Vielmehr muss in den Begleitpapieren das Fahrzeug konkret benannt werden.

mfg
Wolfgang
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Max80
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BeitragVerfasst am: 09-03-2015 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Aha Erstaunt
Wie ist es in der Fall, wenn der Verkäufer eine Woche vorm Verkauf nen TÜV machen lies. Muss der Wagen nun nach einer Woche wieder zum TÜV?

Weil z.B. bei Export wäre es so, dass der Fahrzeug quasi 3 TÜV´s innerhalb von paar Tagen absolvieren könnte. Fragezeichen

Max80
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Newfie
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BeitragVerfasst am: 09-03-2015 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

Moin Max :-)

Bislang konnte man wohl mit dem Kurzzeit-Kennzeichen auch Autos fahren, die keinen TÜV mehr hatten ( Wusste ich bis dato auch nicht). Zusätzlich war es auch so, dass dieses Kennzeichen auch nicht mit einem bestimmten Auto gekoppelt war. So konnte man sogar z. B. wärend der Gültigkeit ( 5 Tage) mehrere Fahrzeuge bewegen.

Die neue Regelung hat dies ab dem 1.4.2015 geändert.

Wer also ein TÜV-losen Seventyfive mal eben probefahren will, kann dies ab dem 1.4.2015 nicht mehr. Gleiches gilt auch für Überführungsfahrten von gekauften Schnäppchen, wie TÜV-losen Schlachtfahrzeugen, Oldtimer usw. Die einzige Möglichkeit ist dann der Transport mit dem Anhänger.


Hier noch ein Link zum Bundesverkehrsministerium, der wohl alle deine Fragen beantwortet
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/FA.....ennzeichen-faq_liste.html

mfg
Wolfgang
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JayBee
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BeitragVerfasst am: 10-03-2015 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Dass man ein Auto ohne TÜV mit KZK fahren durfte, war mir ehrlich gesagt nicht bekannt und ich wäre auch nicht auf die Idee gekommen. Es gab aber bisher auch einen Zettel auf dem die Fahrzeugdaten des Fahrzeugs eingetragen werden mussten. Also konnte man nicht mehrere Fahrzeuge mit einem KZK fahren oder gab es im Bundesgebiet unterschiedliche Regelungen?
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gert
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BeitragVerfasst am: 10-03-2015 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

hier geht etwas ein wenig durcheinander:

1. TÜV für eine Woche oder so gab es nie, gibt es auch nicht. TÜV für PKW in Deutschland immer für zwei Jahre (außer Erstzulassung neuer Fahrzeuge, dann 3 Jahre).
2. Man konnte in der Vergangenheit ohne TÜV ein Fahrzeug mit einer roten Nummer, heute Kurzzeitkennzeichen, fahren. Hab ich z. B. gemacht, als ich mein Cabrio hinter Bremerhafen abgeholt habe. Zu jedem KZK gehört ein Heftchen, in welches Fahrzeugdaten eingetragen werden müssen. Dieses Heftchen ist mitzuführen.
Man konnte somit auch mehrere Fahrzeuge mit dem gleichen KZK fahren, natürlich nicht zur gleichen Zeit. Das KZK war unbegrenzt gültig, allerdings nur mit dem erwähnten Nachweisheft.

Dies wurde jetzt eingeschränkt, verständlich, denn es waren so manche unsichere Kisten unterwegs.
Heute muß ein Fahrzeug TÜV haben, sich auf dem Weg zum nächsten TÜV oder zur nächsten Werkstatt befinden. Ansosnten nix mehr auf eigenen Rädern.

Wer seinen Gebrauchtwagen verkaufen möchte, lässt ihn entweder angemeldet, sorgt für TÜV über das Abmeldedatum hinaus oder darf das Fahrzeug ohne TÜV eben nicht mehr im öffnetlichen Strassenverkehr bewegen.

So ist das eben.

Gert
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hutpilot75
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BeitragVerfasst am: 11-03-2015 06:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da muß ich widersprechen - es gilt für die 5-Tages-Kennzeichen (gelb).

In dem zitierten Artikel:

"Gelten für Händlerkennzeichen (rote 06er-Schilder) die neuen Beschränkungen ebenfalls?

Nein. Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler, denen ein rotes Kennzeichen (sog. Händlerkennzeichen) zugeteilt werden kann, unterliegen aber erhöhten Anforderungen insbesondere hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit."


"Was ist der Grund für die Änderung?

Der Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen ist in der Vergangenheit stark angestiegen. So ist eine Zunahme des Handels mit Kurzzeitkennzeichen festzustellen. Das gegenwärtige System der Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen hat dadurch, dass die betreffenden Fahrzeuge in keinem Fahrzeugregister gespeichert werden, keinerlei Möglichkeiten, eventuellen Fahrzeugverschiebungen entgegenzuwirken. Durch Weiterverkauf der Kennzeichen ist die Feststellung des jeweiligen Halters anhand des Registereintrags nicht möglich.

Die fehlende Voraussetzung von Typ- bzw. Einzelgenehmigung und Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung lässt das Inverkehrbringen verkehrsunsicherer Fahrzeuge zu. Schließlich muss der jeweilige Versicherer des Kennzeichens auch für Unfälle im Ausland eintreten, wenn mit Fahrzeugen zur Verbringung zwischen anderen Staaten Unfälle verursacht werden, d. h. für Nutzungszwecke, die ursprünglich gar nicht vorgesehen waren."


Grüße,
Steffen
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gert
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BeitragVerfasst am: 11-03-2015 08:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

stimmt.
Ich hatte versucht auf die roten Nummern Bezug zu nehmen. Nur mit solchen habe ich Erfahrung.

Gert
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BeitragVerfasst am: 11-03-2015 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wollt schon sagen... Rote Kennzeichen sind für Händler und nicht für Privatleute. Das hat nichts mit KZK zu tun.

Dann war dieser Zettel, den man für KZK ausfüllen musste, ja scheinbar nutzlos bisher, wenn man einen solchen Missbrauch damit veranstalten konnte. Kann die neue Regelung dann nur begrüßen.
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