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www.r75.info :: Thema anzeigen - Garantie bei Insolvenz von Rover Deutschland
Garantie bei Insolvenz von Rover Deutschland
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maxda
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Anmeldungsdatum: Nov 25, 2005
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BeitragVerfasst am: 04-12-2005 22:26    Titel: Garantie bei Neuwagenkauf !???? Antworten mit Zitat

Hallo in die Runde,

aus einem anderen Beitrag ist zu entnehmen, das ich an dem 75 Sondermodell (100 th) interessiert bin und so einige Geschichtchen erlebt habe. Nachdem ich am Samstag bei einem (ehemaligen) Rover-Händler war und mich dort für ein Fahrzeug interessiert habe, ging's auch um die Garantie. Im Internet steht noch so schön 24 Monate Fahrzeuggarantie und 24 Monate Mobilitätsgarantie ... was sich ja gar nicht so schlecht liest.

Auf Nachfrage war jedoch zu erfahren, dass die Garantie über eine Versicherung (?) läuft und nur die WICHTIGEN Fahrzeugteile versichert sind, also z.B. Motor, etc. ... ABER Navi oder Radio oder die elektrischen Sitze fallen hier nicht unter den Versicherungsschutz.

Ich kam mir vor wie im falschen Film!! Übergeben

Ist das die einzige Garantie/Versicherung, die es für NEUWAGEN gibt oder gibt's da was Besseres und muss der Händler für die anderen Schäden ggf. gem. BGB haften?

Gruß
Maxda
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Sterling
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Anmeldungsdatum: Mar 16, 2003
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BeitragVerfasst am: 04-12-2005 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

das stimmt so schon.

Zitat:
Die jetzt von MG Rover Deutschland mit der Real Garant Versicherung AG, eine 100%ige Tochter des ADAC, geschlossene Vereinbarung über eine Garantie-Versicherung bürgt dafür, dass alle noch im Besitz der MG Rover Deutschland befindlichen Neu- und Gebraucht-wagen mit einer entsprechenden Versicherung verkauft werden.


Es ist natürlich auch so, dass die Versicherung nicht alles, aber schon sehr viel abdeckt. Steht aber alles in den Garantieunterlagen.

Der Händler selbst muss ja auf Gebrauchtwagen 1 Jahr, und auf Neuwagen 2 Jahre Gewährleistung geben. Um sein persönliches Risiko zu minimieren wird auch er für diesen Zeitraum eine Garantie-Versicherung abschließen. In Falle von MG Rover wurde eben für alle noch im Besitz der MG Rover Deutschland befindlichen Neu- und Gebrauchtwagen ein rahmenvertrag mit der Real Garant geschlossen.

Aber das macht jeder Hersteller anders, meistens steht halt eine große Versicherung dahinter. Vorteil der Garantie-Versicherung ist jedenfalls auch, dass Du im Garantiefall zu jedem im Vertrag festgelegten Händler fahren kannst, und nicht nur zu dem Händler, bei dem Du gekauft hast.

Du solltest natürlich Dein Fahrzeug bei Abholung auch im Funktionstüchtigen Zustand erhalten, aber ich meine sogar dass auch Audiogeräte in der Garantie mit eingeschlossen sind.

Gruß Sterling
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maxda
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Anmeldungsdatum: Nov 25, 2005
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BeitragVerfasst am: 05-12-2005 00:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Sterling,

Danke für Deine Antwort!

Trotzdem bekomm' ich nicht Alles in die Reihe. Bei einem Neuwagen ist's ja so, dass der Hersteller die Garantie gibt. Hesteller gibt's nun bei Rover keinen mehr bzw. eine Firma, die man in bei einem Garantiefall in Anspruch nehmen könnte, weder der Käufer noch der Händler.

Der Händler kann also für sein Fahrzeug, das er von Rover erworben hat (vor Konkurs?), keine entsprechende Herstellergarantie mehr anbieten. Deshalb versucht er sein Risiko durch eine Garantieversicherung zu minimieren.

So weit so gut ... aber es kann doch nicht sein, dass Teile des Fahrzeugs (z.B. elektrischer Fahrersitz) nicht in dieser Versicherung bzw. in einer Garantie des Händlers liegen. Wenn nun dieser elektr. Motor nach
- meinetwegen 8 Wochen - trotz sachgemäßer Behandlung seinen Geist aufgibt, habe ich die A-Karte, weils in der Garantieversicherung nicht enthalten ist ... das kann doch so nicht sein! Ich stehe hier quasi schlechter da, als bei einem Gebrauchtwagenkauf ... ???

Außerdem finde ich die Produktbeschreibung des Händlers mit 24 Monaten Fahrzeuggarantie sehr gewagt bzw. da verstehe ich etwas anderes drunter.

Sorry, falls ich da irgendwo auf der Leitung stehe!

Gruß
Maxda
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BeitragVerfasst am: 05-12-2005 02:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

also ich muss da mal meinen Senf dazu abgeben:

Wer sein sauer verdientes Geld für ein Produkt ausgibt, egal für welches, prüft doch
wohl, was er kauft, sieht sich die Spielregeln an, und lässt sich das, was von nem Ver-
käufer versprochen wird, schriftlich geben.
Die Leistungen einer Versicherung kann ich im Kleingedruckten nachlesen.
Entspricht das nicht meinen Vorstellungen, kann man sein o.g. Geld behalten und lässt
die Sache eben.

Die Situation um MG-Rover ist hinlänglich bekannt. Es mag nun sein, dass der Eine oder
Andere dadurch jetzt günstig an ein Fahrzeug kommt. Es ist jedoch ein Irrglaube zu denken,
dass auch der Unterhalt ebenso günstigt ist oder bleiben wird.

Ich verweise da auf die Ersatzteilsituation. Die ist zwar gesichert, aber die Preise haben
einen Aufwärtstrend. Das dürfte eigentlich für jeden nachvollziehbar sein.

Und jetzt bereits sich Sorgen machen, was alles eintreten kann....; dann lässt man es
eben bleiben.

Sorry, aber das musste ich loswerden.

Gruss

scotty
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maxda
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BeitragVerfasst am: 05-12-2005 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Scotty,

kein Grund zum "Sorry", denn ich geb' Dir -fast- vollkommen Recht!

ICH prüfe ja VOR dem Kauf auf welches Risiko ich mich hierbei einlasse!
Nur habe ich weder das Fachwissen noch wirklich Lust mir einige Seiten von Garantieheftchen rein zu ziehen. Wenn hier ganz genau aufgelistet ist, welche Teile des Motors in die Garantie fallen, hilft mir das relativ wenig, denn ich bin kein Automechaniker. Ich habe nicht mal das Wissen, dass ich unterscheiden kann, welche Teile zur Benzin- und welche zum Dieselmotor gehören. Darüber hinaus hab' ich auch keine Ahnung welche Teile im RO 75 verbaut sind und kann daher nicht folgern, was dann noch fehlt.

Ich schließe den Vertrag ja mit dem Autohaus und in diesem wird das Notwendige (schriftlich) fixiert. Versprochen Also halte ich mich an den Verkäufer und der hat die offenen Punkte zufriedenstellend zu beantworten ... ABER ... der ist in meinem Fall halt leider eine ziemliche "Pfeife".

Mir geht's hier eigentlich um die Gretchenfrage ... Fragezeichen ... kann sich der Händler hinter einer Garantieversicherung "verstecken" und braucht er keine eigene Garantie für die nicht versicherten Teile zu übernehmen??

Ich gehe davon aus, dass der Händler grundsätzlich für "alle" Teile des Fahrzeuges eine Garantie geben muss und er SEIN Risiko durch eine derartige Garantieversicherung entsprechend minimieren kann.

Gruß
Maxda
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Sterling
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BeitragVerfasst am: 05-12-2005 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

das stimmt so schon. Der Händler minimiert sein Risioko durch abschließen einer Garantie-Versicherung. Muss er aber nicht, sondern er kann auch hoffen, dass nichts kaputt geht.

Im Falle von MG Rover steht in den Versicherungsunterlagen der Real Garant Versicherung auch nichts anderes drin, als bei anderen.

Die Garntiebedingungen sind auch nicht wirklich explizit auf MG Rover Deutschland ausgelegt, sonern es sind die allgemeinen Bedingungen der real Garant Versicherung. Allein nach den Garantieunterlagen kann man da nicht gehen.

Gruß Sterling
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maxda
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BeitragVerfasst am: 05-12-2005 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Sterling, hi Scotty,

ich darf das Ganze nochmal auf ein einfaches Beispiel minimieren.

Falls ich mir dieses Fahrzeug kaufe und nach ca. 4 Monaten funktioniert die elektrische Einstellung des Fahrersitzes nicht mehr (trotz sachgemäßer Benutzung), wer kommt für die Reparatur (z.B. Motor kaputt!??) auf ...
1) Garantieversicherung oder
2) der Händler oder
3) (was ich aus dem Verkaufsgespräch erfahren habe) ich als Käufer??? Fragezeichen

Gruß
Maxda
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Sterling
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BeitragVerfasst am: 05-12-2005 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

der Händler! Und der hat im günstigsten Fall eine Versicherung abgeschlossen, über die der Schaden abgewickelt wird!

Gruß Sterling
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Zuletzt bearbeitet von Sterling am 05-12-2005 16:23, insgesamt einmal bearbeitet
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maxda
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BeitragVerfasst am: 05-12-2005 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Sterling,

Dank!, Dank! und nochmals Dank! ... mein Weltbild stimmt wieder! Hüpfend

Der Verkäufer hat doch am Samstag tatsächlich behauptet, dass nur die Teile, die in der Garantieversicherung aufgeführt sind, tatsächlich versichert sind. Alles Andere ginge auf meine Kappe!!

Trotz ganz genauer Nachfrage hat er diese Version bekräftigt und mir auch noch die Teile aus dem Heft der Versicherung vorgelesen, die dort abgedeckt seien. Für alles Andere gäbe es keine Garantie für mich als Käufer!! Erstaunt

Gruß
Maxda
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Sterling
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BeitragVerfasst am: 05-12-2005 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

welcher Händler hat denn das gesagt?

Gruß Sterling
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